Jugendleiter SV 1959 Wiesbach e.V.

Emil Mayer

Schulstraße 52; 66894 Wiesbach;

Tel.: 0176 26746427; 

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Vereinsjugend

(1)        Der Verein SV Wiesbach 1959 eV und die dazugehörige Jugendabteilung des Vereins erkennt die Jugendordnung der Verbände an.

(2)        Die Jugend des Vereins ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.

(3)        Die Jugend des Vereins ist selbstständig und wird vom Hauptverein finanziell ausgestattet. Die Jugendabteilung entscheidet selbstständig über die ihr zufließenden (finanziellen) Mittel.

(4)        Organe der Vereinsjugend sind der/die Jugendleiter(in), und die Jugendversammlung. Der/die Jugendleiter(in) ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes. Bei der Wahl des/der    Jugendleiter/in haben jugendliche Mitglieder ab 12 Jahren volles Stimmrecht.

(5)        Die Jugendordnung darf den Vorgaben dieser Satzung nicht widersprechen. Im Zweifelsfall gelten die Regelungen dieser Satzung.